Hier zeigen wir Ihnen neue Urteil der Gerichte, welche für Sie wichtig sein könnten.
Weil sich nicht beweisen ließ, dass die Nervenerkrankung eines Flugbegleiters auf dessen dauerhafte Belastung durch vergiftete Luft an Bord von Flugzeugen zurückzuführen ist, hat das Sozialgericht Berlin seine Klage auf Anerkennung einer Berufskrankheit abgewiesen (Urteil vom 07.07.2016, Az.: S 68 U 637/13). Nach Auffassung des Gerichts ist es jedoch naheliegend, auch zu prüfen, ob das vom Kläger geschilderte "fume event" nicht als Arbeitsunfall zu bewerten ist. Dieser Punkt sei aber nicht Streitgegenstand gewesen.